©Thibault Poriel

Aufnahme von Menschen mit Behinderungen

La Forêt-Fouesnant ist ein klassifizierter Fremdenverkehrsort, der sich zu einem Reiseziel entwickeln will, das für alle Bevölkerungsgruppen geeignet ist.

Der Strand von Kerleven

Der Hauptstrand von La Forêt-Fouesnant ist mit einem Tiralo und einem Seepferdchen ausgestattet, die im Juli und August bei der Feuerwehr in der Rettungsstation erhältlich sind.

Das Tourismusbüro aus La Forêt-Fouesnant

Seit seinem Umzug im März 2021 in ein völlig neues Gebäude ist das Personal des Fremdenverkehrsamts von La Forêt-Fouesnant aktiv bemüht, alles zu tun, um alle Menschen mit Behinderungen in Bezug auf die vier Beeinträchtigungen Motorik, Gehör, Sehvermögen und geistige Fähigkeiten bestmöglich zu empfangen.

Angepasste Räumlichkeiten

Seit März 2021 können die Mitarbeiter des Fremdenverkehrsamts ihre Besucher in einem geräumigen und angenehmen Raum empfangen, der für Menschen mit motorischen Behinderungen geeignet ist.

Ein Parkplatz für Menschen mit Behinderungen befindet sich 16 m vom Eingang der Touristeninformation entfernt auf einem ebenen Weg.

Eine öffentliche Toilette befindet sich 80 m vom Eingang der Touristeninformation entfernt auf dem Place de la Baie.

Angepasste Einrichtungen

Die Empfangsbank ermöglicht es zwei Reiseberatern, Besucher im Stehen oder im Rollstuhl zu empfangen. Ein Stuhl steht auf der Ebene der Bank für alle Personen zur Verfügung, die sich setzen müssen.

Für hörgeschädigte Personen steht eine magnetische Induktionsschleife zur Verfügung.

Eine Lupe steht an der Empfangsbank zur Verfügung.

Geschultes Personal

Der vorläufige Personalplan sieht die Schulung der Mitglieder des Empfangsteams vor. Zum jetzigen Zeitpunkt :

  • 3 Mitarbeiter haben die Schulung „Empfang von Menschen mit Behinderungen “ Niveau 1 absolviert.
  • 1 Mitarbeiter hat die Schulung „Empfang von Menschen mit Behinderungen“ Stufe 2 absolviert.
  • 2 Personalmitglieder nahmen an der Schulung „Technischer Berater für Tourismus und Behinderung werden“ teil.
  • 1 Mitarbeiter hat an der Schulung „Der rechtliche Rahmen für die Zugänglichkeit von Einrichtungen mit Publikumsverkehr“ teilgenommen.