Besondere Verkaufsbedingungen – Partnerschaft

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FREMDENVERKEHRSBÜRO WALD-FOUESNANT
BESONDERE BEDINGUNGEN DER VERKAUFSPARTNERSCHAFT 2024
Gültig vom 01 bis 01

 

Der Zweck dieser Bedingungen besteht darin, die Verkaufsbedingungen der Partnerpakete des Fremdenverkehrsamtes La Forêt-Fouesnant festzulegen und zu definieren.

1. BESONDERE BEDINGUNGEN DER PARTNERSCHAFT
Ein Dienstleister, der eine Packung bestellt, wird Partner des Tourismusverbandes. Die Partnerschaft zwischen dem Leistungsträger und dem Tourismusbüro ist gültig, sofern das Teilnahmeformular innerhalb der vorgeschriebenen Fristen ausgefüllt und validiert wird. Diese Validierung ist gleichbedeutend mit einer Bestellung und führt zur Rechnungsstellung.
Die Angaben auf dem Teilnahmeformular sind für den Geschäftsführer des Partnerunternehmens bindend. Er verpflichtet sich, dem Fremdenverkehrsamt vollständige Informationen über seine gemäß den geltenden Vorschriften ausgeübte Tätigkeit zur Verfügung zu stellen, um diese umfassend zu verbreiten. Das Fremdenverkehrsamt von La Forêt-Fouesnant haftet unter keinen Umständen für Fehler, Auslassungen oder falsche Angaben in den Partnerschaftsdokumenten oder für die Ausübung der Tätigkeit entgegen den Vorschriften.
Da die Website des Fremdenverkehrsbüros von der regionalen Datenbank Tourinsoft betrieben wird, kann das Fremdenverkehrsbüro nicht haftbar gemacht werden, wenn ein Dritter die Datei des Dienstleisters ändert, aber das Fremdenverkehrsbüro verpflichtet sich, die gewünschten Korrekturen so schnell wie möglich bereitzustellen.
Als Teil der Qualifizierungspolitik für das Angebot des Reiseziels und um ein Mindestmaß an Komfort, Qualität und Sicherheit zu gewährleisten, möchte das Fremdenverkehrsamt seine Partner zu einem Qualitätsansatz verpflichten; Bei Ferienvermietungen ist die Partnerschaft durch die Erlangung einer Klassifizierung oder eines Labels bedingt. Bei Gästezimmern ist die Partnerschaft durch die Erlangung eines Labels bedingt.
Bei Nichtzahlung innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Fristen ist das Fremdenverkehrsamt berechtigt, die Struktur seiner digitalen Medien und seiner Ausgaben zu löschen.

2. VERPFLICHTUNGEN DER PARTNER
Indem Sie Partner des Fremdenverkehrsamtes La Forêt-Fouesnant werden, stimmen Sie Folgendem zu:
• Informieren Sie das Fremdenverkehrsamt im Voraus über jede Änderung Ihrer Aktivität, die zu falschen Informationen für Besucher führen kann: Änderung des Zeitraums und der Öffnungszeiten, Veranstaltung oder außerordentliche Schließung, Preisänderung, Eigentümerwechsel, Änderung der Kontaktdaten usw., usw.,
• Die Gastgeber verpflichten sich, dem Tourismusverband regelmäßig ihren Verfügbarkeitsstatus zu übermitteln, um Besuchern die Suche zu erleichtern. Diese Aktualisierung kann von den Eigentümern von Ferienwohnungen dank eines speziellen Bereichs auf der Website des Fremdenverkehrsamtes durchgeführt werden.
• alle Mitarbeiter des Fremdenverkehrsamtes begrüßen, die die Einrichtung besuchen / sich über die Aktivität informieren möchten,
• Senden Sie dem Tourismusbüro Ihre Unterlagen in ausreichender Anzahl und/oder Bildmaterial in den gewünschten Formaten,
• Überprüfen und unterzeichnen Sie die Veröffentlichungsvereinbarung für den Discovery Guide 2024 innerhalb der vorgeschriebenen Fristen. Alle Fehler, die nicht im Veröffentlichungsvertrag gemeldet werden, berechtigen Sie nicht zu einer Entschädigung und können Sie nicht von der Zahlung des Partnerpakets befreien.

3. VERPFLICHTUNGEN DES FREMDENVERKEHRSBÜROS
Als Fremdenverkehrsamt von La Forêt-Fouesnant engagieren wir uns für:
• um Sie zu unterstützen, indem wir Ihnen das Fachwissen der Mitarbeiter zur Verfügung stellen,
• um die Förderung Ihrer Aktivitäten sicherzustellen,
• Sie zu kontaktieren, bevor der Bestand Ihrer an der Rezeption des Fremdenverkehrsamtes erhältlichen Unterlagen erschöpft ist,
• Ihr Video auf dem Plasmabildschirm im Empfangsbereich zu zeigen, wenn Sie uns eines zur Verfügung stellen,
• um Ihre Aktivitäten über Wettbewerbe in sozialen Netzwerken zu fördern,
• um Sie beim Erwerb neuer Fähigkeiten durch personalisierte Unterstützung auf Anfrage in Bezug auf soziale Netzwerke, Kommunikation usw. zu unterstützen.
• ggf. einen Ticketverkaufsservice anzubieten (Bedingungen im Vertrag auf Anfrage erhältlich),
• zur kostenfreien Gestaltung Ihrer Werbebeilage für den Entdeckerführer 2024,
• Bereitstellung einer Medienbibliothek mit Fotos und Videos,
• um Sie mit den für die Vergabe von Qualitätsverfahren zuständigen Behörden wie Qualité Tourisme, Klassifizierungsstellen, Clévacances, Gîtes de France, Tourisme et Handicaps usw. in Kontakt zu bringen.

4. BESCHREIBUNG DER PARTNERPAKETE
– Sichtbarkeitspaket:
Es enthält die Dokumentation des Partners, die an der Rezeption des Fremdenverkehrsamtes erhältlich ist; die Kontaktdaten und eine Beschreibung der Tätigkeit des Dienstleisters im Discovery Guide 2024; sowie Kontaktdaten, eine Beschreibung der Tätigkeit des Dienstleisters und bis zu 8 Fotos auf der Website des Fremdenverkehrsamtes www.foret-fouesnant-tourisme.com.
– Prestige-Paket:
Es beinhaltet die gleichen Leistungen wie das Sichtbarkeitspaket sowie 1 oder mehrere Werbebeilagen im Entdeckerführer 2024.
- Zusätzliche Artikel)
Optional erhältlich als Visibility Pack oder Prestige Pack, enthält es Kontaktdaten und eine Beschreibung der Aktivität im Entdeckungsführer 2024 sowie Kontaktdaten, eine Beschreibung und bis zu 8 Fotos auf der Website. Die Unterkunft kann nicht als zusätzliche Leistung betrachtet werden.
www.foret-fouesnant-tourisme.com.
– Teilnahme während des Jahres
Diese Formel ist erst nach Veröffentlichung des Entdeckungsführers möglich. Es enthält die gleichen Dienste wie das Visibility Pack, ohne Veröffentlichung im Discovery Guide. Es ist nicht erneuerbar.

5. PREIS DER PARTNERPAKETE
– Sichtbarkeitspaket:
Für Kaufleute, Freizeiteinrichtungen, Restaurants beträgt sie 100 €. Bei Ferienwohnungen beinhaltet er eine Grundgebühr von 97 € für die Unterbringung von 2 Personen und eine Pauschale von 7 € für jede weitere Person, ab der 4. Unterkunft 49 €/Unterkunft (der sinkende Satz gilt für Unterkünfte oder Unterkünfte mit geringerer Kapazität). Für Gästezimmer beträgt die Basis 97€ für 1 Zimmer und 14€ für jedes weitere Zimmer. Für Hotels oder Touristenresidenzen umfasst es eine Basis von 97 € und 12 € pro Wohnung. Für Hotels beinhaltet es eine Basis von 97 € und ein Paket pro Zimmer, abhängig von der Klassifizierung des Hotels. Nicht klassifiziertes Hotel: 7 € pro Zimmer, Hotel*: 8 € pro Zimmer, Hotel**: 9 € pro Zimmer, Hotel***: 10 € pro Zimmer, Hotel****: 12 € pro Zimmer. Für Campingplätze beinhaltet es eine Basis von 144 € und ein Paket pro Stellplatz, je nach Klassifizierung des Campingplatzes. Nicht klassifizierter Campingplatz oder *: 1 € pro Stellplatz, Campingplatz **: 1 € pro Stellplatz, Campingplatz***: 1,50 € pro Stellplatz, Campingplatz****: 2 € pro Stellplatz, Campingplatz*****: 2 € pro Stellplatz Tonhöhe.
– Prestige-Paket:
Es enthält das Sichtbarkeitspaket (Preise abhängig von der Art des Dienstleisters) und 1 oder mehrere Beilagen: die 1/8-seitige Beilage für 145 €, die 1/4-seitige Beilage für 240 €, die 1/2-seitige Beilage 380 €, 1 Innenseitenbeilage 640 €, 1 Seite auf dem 2. oder 3. Umschlag 770 €, 1 Seite auf dem 4. Umschlag 1 €.
– Zusatzabschnitt:
30€ pro zusätzlichem Abschnitt
– Teilnahme während des Jahres:
Für Händler sind es 60 €; für Hosts beträgt sie 60 % des Preises des Visibility Packs.

Für das Tourismusbüro wurde gemäß Artikel 293 B des Allgemeinen Steuergesetzbuchs keine Mehrwertsteuer erhoben. Die Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer.

6. ABRECHNUNG
Alle Leistungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung zahlbar. Jedes validierte Teilnahmeformular gilt als angenommen und gilt als definitive Reservierung von Insertionen auf Ausgaben und digitalen Medien. Da alle Anmeldungen fest und endgültig sind, kann das Anmeldeformular unter keinen Umständen nach Bestätigung durch die Partnerstruktur storniert werden. Nach der Validierung des Eingabeformulars ist für den Kunden somit keine Widerrufsfrist möglich. Ein validiertes Bulletin generiert die Ausgabe und den Versand einer Rechnung. Wenn die Rechnung nicht rechtzeitig bezahlt wird, ist das Fremdenverkehrsamt gezwungen, ein Eintreibungsverfahren bei der Staatskasse von Fouesnant einzuleiten. Allfällige Inkassokosten würden dann vom Dienstleister getragen.

7. VERTRAGSLAUFZEIT

Dieser Vertrag wird für die Zeit vom 01 bis 01 geschlossen.

8. DSGVO-INFORMATIONSHINWEIS
Die Verwaltung der Partner des Fremdenverkehrsamtes La Forêt-Fouesnant stellt eine Verarbeitung personenbezogener Daten dar, die vom Fremdenverkehrsamt La Forêt-Fouesnant verwaltet wird.
Die über seine Partner gesammelten personenbezogenen Daten ermöglichen dem Fremdenverkehrsamt die Verwaltung aller seiner im Rahmen seiner Partnerschaft angebotenen Dienstleistungen sowie die Erfüllung seiner öffentlich-rechtlichen Aufgaben. Die Zwecke sind:
– jedem, der darum bittet, Informationen über seine Partner zu geben,
– Partnerinformationen auf der OT-Website (über die Tourinsoft-Datenbank, für deren Datenverarbeitung Finistère 360 ​​verantwortlich ist), den Entdeckungsführer und für Übernachtungen in der Außenausstellung des Fremdenverkehrsamtes zu verbreiten,
– die Rechnungsstellung entsprechend dem gewünschten Partnerschaftspaket durchführen,
– Zahlungen im Zusammenhang mit der Rechnungsstellung erfassen (die Daten werden an die Staatskasse übermittelt).
Personenbezogene Daten werden im Rahmen ihrer Verwendung im Zusammenhang mit der Verwaltung von Partnern erfasst.
Personenbezogene Daten werden bis zur Erneuerung der Partnerschaften und zwei Jahre nach Beendigung des Vertragsverhältnisses aufbewahrt und verarbeitet.
Jeder hat das Recht, auf seine persönlichen Daten zuzugreifen, diese berichtigen zu lassen oder deren Löschung zu verlangen. Sie kann außerdem die Einschränkung ihrer Daten verlangen und/oder der Verarbeitung ihrer Daten aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, widersprechen. Um ihre Rechte auszuüben, können sie ihre Anfrage an unseren Datenschutzbeauftragten unter der folgenden Adresse senden: Protection.donnees@cdg29.bzh oder an den Datenschutzbeauftragten, Territorial Civil Service Management Centre of Finistère, 7 Boulevard du Finistère, 29000 Quimper. Wenn die Person nach Kontaktaufnahme mit dem Datenschutzbeauftragten der Meinung ist, dass ihre IT- und Freiheitsrechte nicht respektiert werden, kann sie eine Beschwerde an die CNIL richten.

9. Streitigkeiten

Alle Schwierigkeiten bei der Auslegung oder Ausführung dieses Vertrags, die nicht Gegenstand einer gütlichen Beilegung gewesen wären, werden der zuständigen Gerichtsbarkeit vorgelegt.

Fremdenverkehrsamt La Forêt-Fouesnant
SIRET 817 575 616 00021 – APE 7990Z

CPV-Partnerschaft OT La Forêt-Fouesnant